Betrieb aus der Gemeinde
Grünheide Umzüge: Sitz in der Gemeinde, Arbeit im Umkreis
Wir sind ein Umzugs- und Räumungsbetrieb mit Sitz in der Karl-Marx-Straße 38C im Ortsteil Grünheide und arbeiten im gesamten Gemeindegebiet sowie in den Nachbargemeinden des Landkreises Oder-Spree. Die Besonderheit steckt nicht im Wagen, sondern im Zuschnitt der Aufträge: Hier gehört zu fast jedem Haus ein Nebengebäude, und deshalb fallen Umzug und Räumung meistens in denselben Termin.
- Vor jedem festen Betrag steht ein Aufmaß über Räume, Keller, Garage und Nebengebäude
- Jede Zahl auf dieser Website trägt Quelle und Prüfdatum
- Umzug und Räumung werden getrennt ausgewiesen, damit beide Teile erkennbar bleiben
- Gebühren der Annahmestelle geben wir mit Beleg weiter, ohne Aufschlag
- Sechs Ortsteile
- gehören zur Gemeinde Grünheide (Mark), und alle liegen im Fahrgebiet
- Kostenlos
- Aufmaß vor Ort, auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird
- Paragraf 451e
- gesetzliche Haftung für Umzugsverträge, gerechnet je Kubikmeter Ladung
- Mo-Fr 9-18 Uhr
- telefonisch erreichbar, das Formular nimmt Anfragen jederzeit entgegen
Warum ein Auftrag hier selten nur ein Umzug ist
Wer in dieser Gegend eine Anschrift übernimmt oder abgibt, hat es fast nie mit einer Wohnung allein zu tun. Zu einem Haus gehört ein Schuppen, oft eine Garage, manchmal ein Bungalow, der einmal als Wochenendhaus gedacht war. Was dort über Jahrzehnte hineinwandert, taucht in keiner Wohnflächenangabe auf und trotzdem im Zeitplan.
Daraus folgt unsere Arbeitsweise. Wir messen nicht die Quadratmeter, sondern den Rauminhalt, und zwar draußen genauso wie drinnen. Danach trennen wir den Auftrag in das, was mitkommt, und das, was wegsoll, und rechnen beides getrennt. Wer nur den Umzugsteil beauftragen will, kann den anderen streichen, ohne dass sich der erste Betrag verändert.
Wie ein Auftrag bei uns abläuft
Am Anfang steht immer das Aufmaß, und es steht deshalb am Anfang, weil ein verbindlicher Betrag ohne einen Blick in Keller und Schuppen nichts wert ist. Gebraucht werden dafür rund zwanzig Minuten, berechnet wird nichts, und eine Pflicht entsteht daraus ebenfalls nicht. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Wagengröße, Zahl der Kräfte, Startzeit und jedem Zusatzposten in eigener Zeile.
Am Tag des Termins läuft es in der Reihenfolge, die vorher abgesprochen wurde. Zuerst geht auf den Wagen, was an die neue Anschrift soll, danach folgt, was entsorgt wird. Das ist keine Ordnungsliebe, sondern spart Wege: Solange der Hof frei ist, lässt sich laden, ohne um Stapel herumzugehen. Zum Schluss wird gefegt, und Sie bekommen Bilder vom geräumten Zustand, wenn Sie die Übergabe nicht selbst wahrnehmen können.
Wie wir mit Zahlen umgehen
Auf dieser Website stehen viele Zahlen: Entfernungen, Gebäudezählungen, Abfuhrregeln, laufende Bauleitverfahren. Jede davon trägt ihre Herkunft und den Tag, an dem wir sie nachgeschlagen haben. Das hat einen praktischen Grund. Abfuhrregeln ändern sich, Bebauungspläne kommen voran, eine Straßensperrung endet, und eine Auskunft ohne Datum ist nach ein paar Monaten schlechter als gar keine.
Genauso wichtig ist die Gegenrichtung. Wo nichts Belastbares veröffentlicht ist, schreiben wir das hin, statt eine Zahl zu schätzen. Wie lange es von der Sperrmüllanmeldung bis zur Abholung dauert, ist ein solcher Fall: Der Kreisbetrieb nennt nur, wie schnell er auf die Anmeldung reagiert. Wer einen festen Übergabetermin hat, sollte sich darauf nicht verlassen, und wir behaupten dazu deshalb nichts.
Wo wir bewusst nichts zusagen
Den niedrigsten Satz der Region haben wir nicht, und wer nur diese eine Zahl vergleicht, findet günstigere. In unserer Zahl stecken allerdings Decken, Gurte, die gesicherte Ladung sowie Abbau und Aufbau handelsüblicher Möbel. Wer ehrlich vergleicht, rechnet das mit.
Ebenso wenig sagen wir Termine zu, die sich nicht halten lassen. Passt eine vollständige Auflösung nicht in einen Tag, erfahren Sie das vor der Beauftragung und nicht nachmittags auf der Treppe. Diese Offenheit geht uns hin und wieder durch die Rechnung und spart auf beiden Seiten deutlich mehr ein. Auch bei der Erreichbarkeit halten wir uns an das, was zutrifft: Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar, schriftlich jederzeit über das Formular.
Fünf Punkte, die sich nachprüfen lassen
Nichts davon ist eine Selbstbeschreibung. Jeder dieser Punkte steht entweder im Angebot, das Sie vor dem Termin bekommen, oder ergibt sich aus dem Gesetz.
- Was nach dem Aufmaß im Angebot steht, gilt unverändert bis zur Rechnung
- Aufgemessen wird kostenfrei, und daraus entsteht für Sie keine Pflicht
- Der Sitz liegt in der Gemeinde selbst, jeder Ortsteil ist rasch erreicht
- Vor dem Termin klären wir, wie nah der Wagen kommt und wie weit getragen wird
- Es greift Paragraf 451e des Handelsgesetzbuchs, 620 Euro je Kubikmeter Ladung
Lernen Sie uns beim Aufmaß kennen
Zwanzig Minuten auf dem Grundstück, kostenfrei und unverbindlich. Anschließend haben Sie ein Bild davon, wer den Auftrag ausführt.
Vier Rückfragen, die regelmäßig kommen
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Geben Sie Aufträge an Dritte weiter?
Den Auftrag führen wir aus, und die Personen, die zum Aufmaß kommen, sehen Sie am Termin wieder. Wird für einen Einzelfall besondere Technik gebraucht, holen wir einen darauf spezialisierten Betrieb dazu. Vermerkt ist das dann bereits im Angebot, nicht erst in der Schlussrechnung.
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Wie sind meine Sachen abgesichert?
Bei Umzugsverträgen richtet sich die Haftung nach Paragraf 451e des Handelsgesetzbuchs und bemisst sich je Kubikmeter Laderaum. Für einzelne besonders wertvolle Stücke lässt sich vorab eine weitergehende Deckung vereinbaren. Alles, was ein Anbieter darüber hinaus zusagt, sollten Sie sich schriftlich geben lassen.
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Warum steht auf dieser Website so oft ein Datum?
Weil Abfuhrregeln, Bauleitverfahren und Straßensperrungen veralten. Jede Zahl, die wir nennen, trägt deshalb ihre Quelle und den Tag, an dem wir sie geprüft haben. Wo nichts veröffentlicht ist, schreiben wir das hin, statt eine Zahl zu schätzen.
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Machen Sie auch sehr kleine Aufträge?
Ja. Ein einzelnes Möbelstück, ein geleerter Schuppen oder eine Fuhre aus einem Zimmer sind ganz normale Aufträge. Bei Abrechnung nach Arbeitszeit gilt eine Mindestabnahme von zwei Stunden, beim Räumen entscheidet die gemessene Menge.
Ein Angebot ist schneller da als eine Meinung
Beschreiben Sie kurz Ihren Fall, dann melden wir uns am nächsten Werktag. Anrufen können Sie mo-fr 9-18 uhr.